In Hessen ist der Ortsbeirat das zentrale Gremium, das die Interessen eines Ortsteils innerhalb der Stadt vertritt. Seine Aufgaben und Befugnisse sind in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) festgelegt.
Aufgaben der Ortsbeiräte in der Nationalparkstadt Waldeck
- Bindeglied zwischen Bewohner*innen und Verwaltung – er ist Sprachrohr der Bürgerinnen und Bürger im Ortsteil.
- Beratung und Stellungnahme zu allen wichtigen Angelegenheiten
- Vorschlagsrecht
– Vorschläge zur aktiven Gestaltung des Ortes
– Vorschläge zum Haushaltsplan machen. - Repräsentative Aufgaben im Ortsteil

Wahl und Zusammensetzung: Die Mitglieder des Ortsbeirats werden von den Bürgern des Ortes bei den Kommunalwahlen gewählt.
Ortsvorsteher: In der ersten Sitzung nach der Wahl wählt der Ortsbeirat aus seiner Mitte einen Vorsitzenden, den Ortsvorsteher/ die Ortsvorsteherin
Sitzungen: Die Sitzungen des Ortsbeirats sind in der Regel öffentlich und bieten den Bürgern die Möglichkeit, sich zu aktuellen Themen zu äußern.