Wenn du wahlberechtigt bist, aber deinen Stimmzettel nicht am Wahlsonntag in die Wahlurne werfen möchtest oder kannst, hast du die Möglichkeit, bei der Stadt Waldeck Briefwahlunterlagen zu beantragen. Gerade bei den Kommunalwahlen nutzen viele Wähler diese Möglichkeit, um in Ruhe zu Hause ihre Stimmen zu verteilen.
Briefwahlunterlagen kannst du ab dem 02.02.2026 im Rathaus in Sachsenhausen abholen oder auf der Homepage unter www.waldeck-stadt.de online beantragen. Auf deinen Antrag hin bekommst du für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung folgende Unterlagen übersandt: Einen Wahlschein, einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag (weiß), einen amtlichen Wahlbriefumschlag (orange) – auf diesem ist die vollständige Adresse angegeben, an die der Wahlbrief übersandt werden muss. Daneben erhältst du ein ausführliches Merkblatt, mit allen wichtigen Hinweisen, durch anschauliche Bilder erläutert.
Die Briefwahlunterlagen können online bis Dienstag, 10.03.2026, 23.59 Uhr und persönlich bis Freitag, den 13.03.2026 um 13.00 Uhr, beantragt werden und müssen bis spätestens am Wahltag, 15.03.2026 um 18.00 Uhr im Rathaus vorliegen. Später eingereichte Wahlunter-lagen können nicht mehr angenommen werden.
In ganz besonderen Ausnahmefällen kannst du deinen Wahlschein und die Briefwahl-unterlagen auch noch am Wahltag, den 15.03.2026 bis 15.00 Uhr im Wahlamt persönlich oder durch einen Bevollmächtigten beantragen. Insbesondere, wenn du nachweisen kannst, dass du plötzliche erkrankt bist und / oder den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kannst.
Da neben der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung auch die Mitglieder deines Ortsbeirats und des Kreistags gewählt haben die Stimmzettel und die Umschläge unterschiedliche Farben: Kreistag = rot / Stadtverordnetenversammlung = weiß / Ortsbeiräte = grün
